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Informationen zur GERMENS Sachbezugskarte

Die Sachbezugskarte von GERMENS ist eine interessante Möglichkeit für Unternehmen, Mitarbeitenden eine attraktive Zusatzleistung zur Verfügung zu stellen. In dieser Kategorie finden Sie die GERMENS Sachbezugskarten im Wert von 25 € und 50 €, die als steuerfreier Sachbezug bis zu 50 € im Monat eingesetzt werden können. So entsteht ein Mitarbeiterbonus, der zusätzlich zum Gehalt gewährt wird und zugleich einen echten Mehrwert bietet.

Die Kategorie richtet sich damit an Unternehmen, die Wertschätzung nicht nur aussprechen, sondern praktisch sichtbar machen möchten. Gleichzeitig profitieren Mitarbeitende davon, dass sie das Guthaben für besondere Produkte aus dem GERMENS Sortiment einsetzen können. Das verbindet Anerkennung, Stil und einen konkreten Nutzen im Alltag.

Warum soll ich meinen MitarbeiterInnen eine Sachbezugskarte von GERMENS schenken?

Mitarbeiterzufriedenheit ist wichtig für Unternehmen, und eine Sachzuwendung kann ein guter Weg sein, um diese zu erreichen. Ihren MitarbeiterInnen können Sie so eine attraktive Zusatzleistung von bis zu 600 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei gewähren - das schafft Mitarbeiterzufriedenheit.

Gerade in Zeiten, in denen gute Mitarbeiterbindung für viele Unternehmen immer wichtiger wird, kann eine Sachbezugskarte ein sinnvolles Instrument sein. Sie verbindet Anerkennung mit einer konkreten Leistung und bleibt dabei persönlicher als viele standardisierte Bonusmodelle. Dass auch Mitarbeitende in der Geschäftsführung laut Kategorieseite einbezogen werden können, macht dieses Modell zusätzlich interessant.

Wie kann mein Personal die Sachbezugskarte verwenden?

Mitarbeitenden steht es frei, das Guthaben jederzeit und für alle GERMENS Produkte auch immer zu verwenden. Das bedeutet, sie können das Guthaben ansparen und bei Bedarf später in größerem Umfang einsetzen. Die Einlösung muss nicht innerhalb einer Frist erfolgen – je nachdem kann das Guthaben über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gesammelt werden.

Diese Flexibilität ist ein großer Vorteil der GERMENS Sachbezugskarte. Statt sofort etwas auswählen zu müssen, können Mitarbeitende in Ruhe entscheiden, ob sie das Guthaben direkt einsetzen oder mehrere Karten sammeln möchten, um später ein größeres Produkt zu bestellen. Dadurch wird aus einem kleinen monatlichen Vorteil auf Wunsch auch ein umfangreicherer Einkauf.

Die einmalige Verwendung der Sachbezugskarte

Jede GERMENS Sachbezugskarte im Wert von 25 € oder 50 € hat einen individuellen Code. Dieser kann bei einer Onlinebestellung eingegeben werden. Somit reduziert sich der Warenkorb um 25 € bzw. 50 €. Der Mindestbestellwert ist entsprechend 25 € oder 50 €. Eine Teileinlösung oder Auszahlung in Geld ist nicht möglich.

Die Einlösung von mehreren Sachbezugskarten

In der Regel werden Sachbezugskarten monatlich an die Mitarbeiter ausgegeben. Sie können diese dann zusammen einlösen, indem die Karten eingescannt bzw. abfotografiert werden. Das Bild wird uns dann per eMail gemeinsam mit der Besteller-Adresse geschickt. Anschließend erhalten die MitarbeiterInnen einen neuen Code, der dem Wert der gesammelten Sachbezugskarten entspricht.

Diese Möglichkeit macht die Sachbezugskarten besonders alltagstauglich. Unternehmen können die Karten regelmäßig ausgeben, während Mitarbeitende selbst entscheiden, ob sie die Vorteile sofort nutzen oder über mehrere Monate bündeln möchten. Dadurch bleibt das System einfach in der Handhabung und zugleich flexibel in der Nutzung.

Wenn der bestellte Warenwert geringer ist als der Wert der Sachbezugskarten?

Wenn z.B. ein Langarmhemd für 228 € bestellt wird und 5 Sachbezugskarten im Wert von 250 € eingelöst werden, so wird die Differenz hier z.B. mit einem neuen Gutschein von 22 € der Sendung beigefügt. Es geht also kein Geldwert verloren.

Damit bleibt der vorhandene Wert vollständig erhalten. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Einlösung für Mitarbeitende fair und transparent bleibt. Auch bei größeren Bestellungen mit mehreren Karten entsteht dadurch keine Benachteiligung, sondern eine praktische Weiterverrechnung des Restbetrags.

Wo kann ich die Sachbezugskarten einlösen?

Sie können diese hier im Onlineshop mit einem individuellen Code einlösen oder in den beiden GERMENS Stores in Chemnitz.

Damit ist die Einlösung sowohl digital als auch vor Ort möglich. Wer lieber online bestellt, kann den Code bequem im Warenkorb nutzen. Wer die Produkte vor dem Kauf lieber direkt erlebt, hat zusätzlich die Möglichkeit, die Sachbezugskarten in den GERMENS Stores in Chemnitz einzusetzen.

Wie können Sie die GERMENS Sachbezugskarten bestellen?

Hier in der Produktkategorie Sachbezugskarten können Sie diese wie ein normales Produkt online bestellen und bezahlen. Sie können die Karten einzeln oder mehrere auf einmal bestellen. Die Lieferung erfolgt nur gegen Vorauszahlung.

Wie erfolgt die Lieferung der Sachbezugskarten?

Nach Bestellung und Bezahlung erhalten Sie die Sachbezugskarten in Form einer Karte (85x55mm) zusammen mit der Rechnung per Paket zugeschickt. Die anfallenden Versandkosten übernehmen wir für Sie.

Gerade für Unternehmen, die mehrere Karten auf einmal bestellen möchten, ist diese klare Abwicklung hilfreich. Die Sachbezugskarten kommen als physische Karten an und können anschließend intern an die Mitarbeitenden weitergegeben werden. So bleibt der Prozess übersichtlich und unkompliziert.

Ist eine Rückgabe der Sachbezugskarten möglich?

Eine Rückgabe ist nur innerhalb von 2 Wochen möglich. Hierfür senden Sie uns die Originalkarten mit Postnachweis (z.B. als Paket) zurück. Nach Prüfung erhalten Sie den Kaufbetrag zurückerstattet.

Sie haben Fragen zu den Sachbezugskarten?

Gern können Sie uns anrufen unter 0049 371 6665266 oder schreiben Sie uns eine eMail.

Die GERMENS Sachbezugskarte ist damit eine interessante Lösung für Unternehmen, die Mitarbeiterbonus, Wertschätzung und besondere Produkte miteinander verbinden möchten. Durch die klare Bestelllogik, die flexible Einlösung und die Möglichkeit des Ansparens entsteht ein Modell, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende praktisch und attraktiv ist.

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